Die bayerische Polizei nutzt Daten von Menschen, die Restaurants besuchen, auch für Ermittlungen im Bereich von Drogenkriminalität und bei Eigentumsdelikten, außerdem zur Gefahrenabwehr, wie Recherchen von netzpolitik.org zeigen. Dabei begründet das Staatsinnenministerium das Vorgehen in der Öffentlichkeit vor allem mit Straftaten gegen das Leben. Die Argumentation folgt einem Muster, das als Rechtfertigung für Überwachungsmaßnahmen bekannt ist. Ob sie zutrifft, lässt sich schwer sagen, da die Behörde keine genauen Zahlen nennt.
In mehreren Bundesländern müssen sich Besucher:innen von Gaststätten neuerdings in Listen eintragen. Eigentlich geschieht dies, damit Gesundheitsämter bei Fällen von Covid-19 weitere Betroffene benachrichtigen können. Eine womöglich wirksame Maßnahme, die nur funktioniert, wenn die Angaben der Besucher:innen der Wahrheit entsprechen. Die Daten haben längst auch bei Strafverfolgungsbehörden Begehrlichkeiten geweckt. Sie berufen sich dabei weitgehend auf die Strafprozessordnung.
Neben dem Namen werden üblicherweise auch Anschrift, Telefonnummer und E‑Mail-Adresse erfasst. Wie der Tagesspiegel auflistet, hat die Polizei in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hamburg im Rahmen von Ermittlungen auf entsprechende Listen zugegriffen. Auch in Bayern ist dies geschehen.
Ein Vertrauensbruch der bayerischen Staatsregierung
Katharina Schulze, Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag, wirft der Landesregierung vor, einen Vertrauensbruch begangen zu haben. „Die Staatsregierung hatte das anders kommuniziert, die Daten sollten lediglich den Gesundheitsbehörden zur Verfolgung eines möglichen Infektionsgeschehens zugänglich sein“, sagte die Oppositionsführerin gegenüber netzpolitik.org.
Staatsinnenminister Joachim Herrmann verteidigte die Praxis im Mittagsmagazin der ARD. „Es handelt sich um schwere Straftaten, bei denen es zur Ermittlung des Täters oder zur Aufklärung einer Straftat sinnvoll und richtig ist“, so der CSU-Politiker. Um die Bedeutung zu untermauern, führte er ein Beispiel an, bei dem die Polizei auf Listen zugegriffen habe – ein Tötungsdelikt in einem Café in Ingolstadt.
Bei der Tat im Juni, auf die sich Herrmann mutmaßlich bezieht, soll ein Mann einen anderen im Streit um Geld und ein Auto erschossen haben, wie der Donaukurier berichtete. Es ist ein äußerst brutaler Fall, von dem der Staatsinnenminister erzählt. Unerwähnt lässt er dabei, dass sich der Verdächtige anschließend widerstandslos festnehmen ließ. Im Fernsehinterview sagt er lediglich, es sei darum gegangen, Zeugen aufzuspüren.
Auch gegenüber der Funke-Mediengruppe rechtfertigte Herrmann den Zugriff auf Corona-Kontaktlisten mit Straftaten, bei denen es um Leben und Tod geht, wie die Zeitungen berichteten. „Gerade Kapitalverbrechen müssen sorgfältig ausermittelt werden, damit der Täter seine gerechte Strafe erhält.“
Drogendelikt statt Gewaltverbrechen
Bayerns Innenministerium sind nach eigenen Angaben neun Fälle bekannt, bei der die „bayerische Polizei entsprechende Daten aus sogenannten Gästelisten zu präventiven beziehungsweise strafverfolgenden Zwecken erhoben und genutzt hat“. Demnach könnte sich die Polizei bereits auf Verdacht einer bevorstehenden Straftat Zugang zu Corona-Kontaktlisten verschaffen.
Wir haben die Behörde gebeten, die Straftatbestände aufzulisten, mit denen die Polizei Zugriffe auf die Daten begründet hatte. Zahlen, die Klarheit verschaffen könnten, wie groß der Anteil von Gewaltverbrechen daran wirklich ist.
Ein Sprecher teilte uns mit, die Verfahren reichten „von gravierenden Eigentumsdelikten bis hin zu Tötungsdelikten“. Genaue Zahlen könne er jedoch nicht nennen: Die Polizeidienststellen hätten weder eine Meldeverpflichtung gegenüber dem Ministerium, noch könne dieses „detaillierte Auskünfte in laufenden Ermittlungsverfahren“ erteilen. Auskünfte, nach denen wir gar nicht gefragt hatten – sondern lediglich nach Paragraphen des Strafgesetzbuchs.
Das bayerische Landeskriminalamt teilte auf Anfrage mit, es habe nur ein einziges Mal auf Corona-Kontaktlisten zugegriffen. Der Fall hat offenbar nichts mit dem zu tun, was Herrmann „Kapitalverbrechen“ nannte. Es habe sich um ein „Rauschgiftermittlungsverfahren“ gehandelt, schrieb ein Sprecher uns in einer E‑Mail. Nähere Angaben zu dem Fall machte er auch auf Nachfrage nicht.
Die rechtliche Definition schwerer Straftaten lässt Spielraum zu. Statistiken zu Überwachungsmaßnahmen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Anordnungen häufig wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erfolgen, anstatt wegen Verbrechen, bei denen Menschen konkret verletzt oder getötet werden. Mit derartigen Taten werden die Grundrechtseingriffe jedoch in der Regel politisch begründet, wie es nun auch Joachim Herrmann getan hat, um die Zugriffe der Polizei auf Corona-Kontaktlisten zu rechtfertigen.
„Brauchen bundeseinheitliche Regelung“
Es ist nicht das erste Mal, dass Daten – die wegen der Pandemie erfasst wurden – bei den Strafverfolgungsbehörden landen. Im März und April wurde bekannt, dass in fünf Bundesländern Listen mit den Namen von Infizierten oder Menschen in Quarantäne an die Polizei übermittelt worden waren. Teilweise gelang es Datenschützer:innen, die Weitergabe zu stoppen.
Eine Erfahrung, aus der Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) womöglich gelernt hat. Er sprach sich ausdrücklich gegen eine strafrechtliche Nutzung von Corona-Kontaktlisten aus. „Eine Verwendung etwa von der Polizei, um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig“, sagte er der Funke-Mediengruppe.
Katharina Schulze fordert nun eine Lösung, die nicht nur Bayern betrifft. „Um das Spannungsverhältnis aufzulösen brauchen wir jetzt eine bundeseinheitliche Regelung über ein Begleitgesetz. Damit wird Klarheit für Wirtsleute und Gäste geschaffen, wer wann auf die Daten zugreifen darf.“ Eine gesetzliche Grundlage, so die Grünen-Politikerin, stärke auch das Vertrauen und die Akzeptanz für die Corona-Verordnungen.
